Google AV – Auftragsverarbeitungs-Vertrag mit Google

DSGVO, Auftragsverarbeitung, Datenschutz… Seit dem 25. Mai 2018 und der Einführung der Datenschutz-Grundverordnung ist der Umgang mit Daten nicht einfacher geworden. Vor allem um den Auftragsverarbeitungs-Vertrag mit Google gibt es immer noch einige Unklarheiten. Wir erklären, wie Sie nach aktuellem Stand der Dinge auf der sicheren Seite sind.

Auftragsverarbeitung – Brauche ich das?

Haben andere Unternehmen Zugriff auf Ihre Kundendaten, müssen Sie nicht erst seit der DSGVO mit diesem Unternehmen einen Auftragsverarbeitungs-Vertrag abschließen. Dieser Fall tritt beispielsweise ein, wenn Sie eine Webseite betreiben und Google-Analytics als Analysetool eingebunden haben.

Mit Google Auftragsverarbeitung-Vertrag abschließen – so geht’s!

Um Google Analytics nach den Vorgaben der DSGVO zu nutzen, muss ein Auftragsverarbeitungs-Vertrag mit Google abgeschlossen werden. (Vor der DSGVO hieß es Auftragsdatenverarbeitungsvertrag.)

Im Netz kursiert immer noch ein Vertrag mit Google als PDF. Diesen Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung, der übrigens immer nur deutschen Unternehmen zur Verfügung stand, sollte man ausdrucken, unterschreiben und nach Dublin schicken. Da durch die DSGVO viel Unsicherheit herrschte und lange nicht klar war, wie Google mit dem Thema AV umgeht, haben viele den Vertrag zur Sicherheit noch abgeschickt, aber nie etwas von Google gehört.

Der Grund: Google hatte seine Auftragsverarbeitung für Google Analytics inzwischen anders geregelt und zwar elektronisch. Sie können das jetzt direkt in Ihrem Google Analytics-Konto erledigen. Und so geht’s:

Zusatz zur Datenverarbeitung in Google Analytics akzeptieren:

  1. Melden Sie sich in Ihrem Google Analytics-Account an.
  2. Klicken Sie in der linken Navigation ganz unten auf „Verwaltung“.
  3. Klicken Sie in der Spalte „Konto“ auf „Kontoeinstellungen“.
  4. Scrollen Sie auf der sich öffnenden Seite nach ganz unten bis zum „Zusatz für Datenverarbeitung“.
  5. Klicken Sie auf „Zusatz anzeigen“.
  6. Klicken Sie auf „Zustimmen“.

Kontaktdaten angeben:

  1. Klicken Sie auf der gleichen Seite auf „DETAILS ZUM ZUSATZ ZUR DATENVERARBEITUNG VERWALTEN“.
  2. Füllen Sie hier Ihre Firmen- und Kontaktdaten aus.
  3. Schließen Sie das Fenster.
  4. Klicken Sie anschließend am Ende der Page auf „Speichern“, um Ihre Angaben zu bestätigen.

Das ist auch schon alles, was Sie tun müssen. Aktuell ist das die einzige Möglichkeit einen Auftragsverarbeitungs-Vertrag mit Google abzuschließen. Nach dem aktuellen Stand der Dinge gibt es zu dem Vorgehen auch keine rechtlichen Beanstandungen nach DSGVO.

Abb.: Der Zusatz zur Datenverarbeitung in Google Analytics

 

Lesen Sie mehr zur DSGVO:

IP-Adressen in Google Analytics datenschutzkonform anonymisieren

DSGVO: YouTube-Videos datenschutzkonform einbinden

 

Bildnachweis: Datei: #224602448 | Urheber: pathdoc